Informationen zu Ihrem Besuch
Liebes Publikum
Herzlich willkommen im Theater Casino Zug
Wir freuen uns, dass Sie unser Gast sind. Hier finden Sie alle Informationen bezüglich Ihres Aufenthaltes im Theater Casino Zug. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch bei uns.
- Haben Sie Fragen oder ein Anliegen vor oder während einer Vorstellung, so stehen Ihnen die Mitarbeitenden zur Verfügung. Bitte halten Sie sich jederzeit an die Weisungen der Mitarbeitenden.
- Bitte halten Sie beim Eintreten in das Theater Casino Zug Ihr Ticket zur Zutrittskontrolle bereit. Die Auftragsbestätigung gilt nicht als Ticket und kann beim Einlass nicht gescannt werden (fehlender QR-Code).
- Ist Ihr Gepäck grösser als DIN A4, so bitten wir Sie die Taschen, Rucksäcke, Schirme und Jacken an der kostenlosen und bewachten Garderobe abzugeben.
- Hunde dürfen Sie ins Restaurant mitnehmen, im Theater Casino Zug sind Tiere nicht gestattet. Als Ausnahme gelten Blindenhunde.
- Bei Verspätung wenden Sie sich an das Saalpersonal, wir sind bestrebt Sie rücksichtsvoll in den Saal zu begleiten.
- Konsumieren dürfen Sie im Restaurantbereich. In den Theaterräumlichkeiten ist Essen und Trinken in der Regel nicht erlaubt.
- Vor dem Haus stehen für Sie Aschenbecher bereit. Sie dürfen vor dem Eingangsbereich Ihre Zigarette und E-Zigarette rauchen, im Theater Casino Zug gilt Rauchverbot.
- Der Zutritt zur Bühne und ihrer Nebenräume wie auch zu den Künstler:innen-Garderoben ist nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Möchten Sie gerne einen Blick hinter die Kulissen werfen? Wir bieten an verschiedenen Tagen Führungen durch das Haus an.
- Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.
- Bitte vermeiden Sie Verhalten, welches die Veranstaltung stören könnte, insbesondere:
- jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit
- das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art
- die Verunreinigung der Räumlichkeiten oder des Geländes
- Aus Sicherheitsgründen kann die Schliessung von Räumen und Gebäuden angeordnet werden. Alle Personen, die sich in besagten Räumen oder Gebäuden aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen (Evakuation).